Nachrichten
Unsere Seite
FAQ
Opferliste
Verbannung
Dokumente
Unsere Arbeit
Suche
English  Ðóññêèé

Die Deportation der Wolgadeutschen

Kommunale staatliche allgemeinbildende Einrichtung Wostotschensker allgemeinbildende Oberschule

Forschungsarbeit

Autorin: Katja Fursowa, Schülerin der 11. Klasse
Leitung: Julia Aleksandrowna Tarkina, Geschichtslehrerin

2012 

Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG
1. GRÜNDE FÜR DIE DEPORTATION
2. VORBEREITUNG AUF DIE DEPORTATION
3. ABLAUF DER DEPORTATION
BEFRAGUNG VON DEPORTIERTEN
SCHLUSSBEMERKUNG
LITERATURANGABEN

EINLEITUNG

Bis zum Tode, dem meinen, werde ich kaum
jenen Tag und jenes Jahr vergessen,
als auf einen Schlag die Wolgadeutschen
nach Sibirien und weiter ausgesiedelt wurden.
Nicht jene, die in einem Gerichtssaal waren,
kein Vorwerk, kein Dorf – ein ganzes Volk.
W. Saweljew

Das leidgeprüfte Schicksal Russlands und das nicht weniger traurige und tragische Schicksal seiner Völker, von denen viele der Deportation, der Unterdrückung und Verfolgung ausgesetzt waren. Das Wort Deportation wird laut Wörterbuch der sowjetischen Enzyklopädie als Vertreibung, Verbannung definiert. Mit ihm werden heute die tragischsten Seiten der Geschichte im Schicksal der Sowjetdeutschen, der Republik der Wolgadeutschen, in Zusammenhang gebracht. In unserem Bezirk leben ebenfalls Menschen, welche die Deportation miterlebt haben.

Aktualität des Themas. Das Problem der Deportation der in den Jahren des Großen Vaterländischen Krieges unterdrückten Völker und ihre rechtliche Rehabilitation in den 1950er Jahren - eines der bis in die heutige Zeit brisantesten „verschlossenen“ Themen – verfügt heute über eine immer aktuellere Bedeutung. Das betreffende Problem nahm einen schwierigen und widersprüchlichen Weg in seiner Entstehung und Entwicklung, es erfuhr eine jahrelange negative Einwirkung der politischen Konjunktur, der Verzerrung von Tatsachen und Einschränkungen bei der Erforschung und Nutzung von Quellen.

Vieles von dem, was getan wurde, erfordert ein ernsthaftes Überdenken, eine Reihe rechtlicher Bewertungen der Ereignisse der Vergangenheit, vieles, das den Prüfungen der Zeit nicht standgehalten hat, muss noch einmal geprüft oder gar korrigiert werden. Die Position der Autoren, die einseitig und in vereinfachter Form die Erscheinungen der Vergangenheit erklärt haben, kann den Zeitgenossen nicht gerecht werden, sie nicht zufriedenstellen. Heute ist der Bedarf an objektiven Forschungen groß, welche das Vergangene in adäquater Weise widerspiegeln, und auch an kritischem Verständnis für die gegenüber den „gestraften“ Völkern in den 1940er Jahren seitens der höchsten Organe der Staatsmacht und der Verwaltung angewandten Gesetzesakte sowie der Ablehnung eindeutiger Bewertungen der Stalin-Zeit. Diese Tendenz hat sich in letzter Zeit merklich in der juristischen Literatur abgezeichnet. Die nationale Politik Stalins brachte der sowjetischen Gesellschaft großen Schaden, ließ tiefe Deformationen in den internationalen Beziehungen entstehen.

Objekt der vorliegenden Forschungsarbeit ist die Geschichte der UdSSR in den Jahren des Großen Vaterländischen Krieges.

Gegenstand – die Deportation der Wolgadeutschen während des Großen Vaterländischen Krieges.

Zweck der Arbeit – das Studium der Geschichte der Deportation der Wolgadeutschen während des Großen Vaterländischen Krieges, unter anderem derer, die auf dem Territorium des Krasnoturansker Bezirks leben.

Im Zusammenhang mit dem gesteckten Ziel lassen sich folgende Aufgabenstellungen unterscheiden:

- Studium der Gründe und Etappen der Deportation der Wolgadeutschen;
- genaue Betrachtung der Vorbereitung und Durchführung der Deportation;
- Studium der Lebensbedingungen der Sondersiedler und ihre Anpassung auf die Bedingungen der Deportation;
- Durchführung einer Befragung der Deportierten, die auf dem Territorium des Krasnoturansker Bezirks leben.

1. GRÜNDE FÜR DIE DEPORTATION

Am 31. Juli 1941, als der Krieg auf dem Gebiet der UdSSR bereits seit zwei Monaten im Gange war, kam es in der Hauptstadt der ASSR der Wolgadeutschen, in der Stadt Engels, zu einem Gerichtsprozess, der in jeder Hinsicht ungewöhnlich war. In Augenschein genommen wurde der Fall des Leiters der Schafsfarm der Kujbyschew-Kolchose im Staro-Poltawsker Kanton I. Beloussow, dem ein «chauvinistischer Angriff gegen die in der UdSSR lebenden Deutschen» zur Last gelegt wurde. Das Wesen der Sache bestand darin, dass I. Beloussow in trunkenem Zustand seine deutschen Kollegen beleidigt hatte, indem er sie als Faschisten bezeichnete. Das Oberste Gericht der ASSR der Wolgadeutschen verurteilte I. Beloussow zu sechs Jahren Freiheitsentzug mit anschließendem «Entzug der Rechte» für einen Zeitraum von 2 Jahren.

Der Prozess wurde weiträumig bekannt und das Urteil war zweifelsohne hart. Es versteht sich von selbst, dass unter den Bedingungen des Krieges in einem totalitären Staat weder der Prozess selbst noch das sehr harte Urteil gegen den Angeklagten ohne eine Sanktion der obersten Landesleitung hätte stattfinden können.

Im vorliegenden Fall wurden sehr bestimmte politische Ziele verfolgt. Nicht nur in der UdSSR, sondern auch im Ausland, vor allen Dingen in Deutschland, sollten die Menschen erfahren, dass in dem sowjetischen sozialistischen Staat der deutsche Faschismus und die einfachen deutschen Arbeiter nicht miteinander identifiziert wurden, dass die Sowjetdeutschen trotz des Krieges gegen Deutschland per Gesetz geschützt waren, dass der Internationalismus nach wie vor das wichtigste Attribut der sowjetischen Lebensweise war. Das heißt: der Gerichtsprozess sollte nach Absicht der Organisatoren zu einer breiten und massiven Gegenpropaganda beitragen, die sich seitens der sowjetischen Lenkung in den ersten beiden Kriegsmonaten auf Deutschland und seine Streitkräfte richtete. In dieser Kampagne spielten die Sowjetdeutschen und die Republik der Wolgadeutschen die Rolle der Trumpfkarte.

Gleichzeitig sickerten in den persönlich an J. Stalin und L. Berija gerichteten Meldungen der Partei- und Sonderorgane auch Informationen über «antisowjetische», «aufständische», «faschistische» Äußerungen einzelner Staatsbürger durch. Das löste eine heftige Gereiztheit unter den sowjetischen Staatslenkern aus. Schnell besann man sich auf die allgemeine Untreue der ethnischen Deutschen gegenüber der bolschewistischen Macht, die besonders merklich in den vorausgehenden Jahren der Existenz des bolschewistischen Regimes zu Tage getreten war.

Eine wichtige Besonderheit im Kampf der Wolgadeutschen gegen die Staatsmacht um die Wahrung ihrer Identität und traditionellen Lebenspfeiler bestand darin, dass sie, wie auch andere Völker unseres Staates, zu Opfern sozialer Experimente geworden und in diesem Zusammenhang in eine schwierige Lage geraten waren, und so versuchten sie einen Ausweg daraus zu finden, indem sie einige der objektiven, spezifischen Möglichkeiten ihrer ethnischen Gemeinschaft nutzten, da sie historische Wurzeln außerhalb des Landes besaßen (das Bestreben in die historische Heimat zurückzukehren, Hilferufe an ausgewanderte Verwandte und Freunde im Ausland, Erhalt materieller Unterstützung und moralischen Beistands aus dem Ausland usw.).

Mit Beginn des Krieges und besonders nach den ersten schwerwiegenden Niederlagen, die den Verlust riesiger Territorien mit sich brachten, wurde im Bewusstsein der sowjetischen Leitung und J.W. Stalin selbst das Bild von der „fünften Kolonne“ in der UdSSR immer realer und bedrohlicher. Und hier bildeten die sowjetischen Führer keine Ausnahme.

2. VORBEREITUNG ZUR DEPORTATION

Lange Zeit war man wegen des fehlenden Zugangs zu den Archivbeständen der Meinung, dass das einzige Dokument, auf dessen Grundlage die Aussiedlung der Wolgadeutschen verwirklicht wurde, das Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 «Über die Umsiedlung der in den Wolga-Rayons lebenden Deutschen» war. Allerdings weiß jeder Experte, der sich mit dem bolschewistisch-sowjetischen Gesetzgebungssystem auskennt, dass der ursprüngliche Beschluss über jede beliebige Frage von Lebensaktivität des Staates und der Gesellschaft von den Parteiorganen gefasst wurde, und erst dann wurden sie «innerhalb der sowjetischen Ordnung» gesetzeskräftig, das heißt man verlieh ihnen den Charakter einer staatlichen Entscheidung. Demzufolge musste ein derart wichtiger Beschluss wie die Deportation von hunderttausenden von Menschen zuallererst vom höchsten Parteiorgan verabschiedet werden, das zu der Zeit die tatsächliche Regierung des Landes ausübte – dem Politbüro des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken). Und so verhielt es sich auch. Die Abart des oben erwähnten Gesetzgebungssystems bestand in gemeinsamen partei-sowjetischen Anordnungen. Genau in dieser Art und Weise wurde die Entscheidung über die Aussiedlung der Wolgadeutschen vorgenommen.

Das erste Dokument, das mit dem Schicksal der Wolgadeutschen abschloss, war die Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) vom 26. August 1941 «Über die Umsiedlung der in der Wolgarepublik, den Gebieten Saratow und Stalingrad sowie anderen Regionen und Gebieten Deutschen».

Die Anordnung des Rates der Volkskommissare und des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) vom 26. August 1941 ist äußerst umfangreich (auf sechs Blättern) und zudem sehr konkret. Im ersten Punkt wird ohne jegliches Vorwort, ohne irgendeine Erklärung gesagt:

«1. Alle Deutschen aus der Republik der Wolgadeutschen sowie den Gebieten Saratow und Stalingrad in folgende Regionen und Gebiete umzusiedeln:

Region Krasnojarsk — 70000 Pers.
Altai-Gebiet — 91000 Pers.
Gebiet Omsk — 80000 Pers.
Gebiet Nowosibirsk — 92000 Pers.
Ksachische SSR — 100000 Pers.
darunter:
Semipalatinsker Gebiet — 10000 Pers.
Akmolinsker Gebiet — 20000 Pers.
Nord-Kasachstaner Gebiet — 20000 Pers.
Gebiet Kustanai — 16000 Pers.
Gebiet Pawlodar — 18000 Pers.
Ost-Kasachstaner Gebiet — 16000 Pers.

Der Umsiedlung unterliegen ausnahmslos alle Deutschen – Stadtbewohner ebenso wie Bewohner der ländlichen Gebiete».

Im zweiten Punkt der Anordnung wurde das NKWD der UdSSR mit der Leitung der Umsiedlung der Deutschen beauftragt; es war berechtigt, andere Volkskommissariate „zur Mitarbeit an der Umsiedlungsaktion heranzuziehen“: die Volkskommissariate für Ackerbau und Sowchosen-Wirtschaft sowie die Umsiedlungsbehörde beim Rat der Volkskommissare der UdSSR.

Im weiteren Verlauf der Anordnung wird der Mechanismus der Umsiedlung, die Art und Weise ihrer Organisierung und die Durchführung ihrer wichtigsten Etappen, die Aufgaben der Volkskommissariate, ihrer Abteilungen und Behörden und der örtlichen Machtorgane zur Realisierung der Deportation der Wolgadeutschen definiert.

Die Umsiedlung an die neuen Orte sollte sowohl auf dem Wege der «Wiederansiedlung ganzer Kolchosen in bereits existierende Kolchosen und Sowchosen realisiert werden, aber auch durch Einzelansiedlung einer umzusiedelnden Kolchose». Es wurde zu diesem Zweck vorgeschrieben, alle leerstehenden Häuser in ländlichen Gegenden zu benutzen, bei gleichzeitiger Notwendigkeit, die dort lebenden Menschen zu «verdichten». Ferner wurde der Bau neuer Häuser vorgeschlagen – wobei die Umsiedler selbst die Arbeitskräfte dafür stellen sollten. Die Stadtbewohner durften in Bezirkszentren und allen anderen Städten, mit Ausnahme von Regionsstädten, umgesiedelt werden.

Den Umzusiedelnden wurde erlaubt, persönliche Dinge sowie kleinere landwirtschaftliche Gegenstände und Inventar für den Alltag mitzunehmen, außerdem Lebensmittel, insgesamt mit einem Gewicht von einer Tonne pro Familie. Die ihnen gehörenden Gebäude, größere landwirtschaftliche Geräte, Vieh und Silage-Futter mussten zurückgelassen und nach einem Bewertungssystem an Sonderkommissionen abgegeben werden. Der zurück gebliebene Immobilienbesitz, Lebensmittel und Vieh (mit Ausnahme von Pferden) sollte den Kolchosen, Kolchosarbeitern und Einzelbauern am neuen Wohnort gegen spezielle Umtauschquittungen «wiederhergestellt» werden, «abzüglich der vollständigen Deckung der Verpflichtungen für die Staatsabgaben des Jahres 1941 und sämtlicher Rückstände aus den Vorjahren».

Das Volkskommissariat für Beschaffung musste Getreide, Silage und andere Nahrungsmittelkulturen von den auszusiedelnden Wirtschaften entgegennehmen und sollte sie mittels Aushändigung von «Naturalien» in Form gleichwertiger landwirtschaftlicher Produkte an den neuen Siedlungsorten entschädigen, allerdings mit nicht mehr als drei Zentnern pro Person. Dem Volkskommissariat für Ackerbau, Milch- und Fleischindustrie oblag die Organisierung der Annahme und vorübergehenden Haltung des von den Umsiedlern zurückgelassenen Viehs, wobei es für die eigentliche Viehpflege gestattet war, Studenten der landwirtschaftlichen Universitäten und technischen Hochschulen, Schüler sowie, im Rahmen des Arbeitsdienstes, Kolchosarbeiter der nahegelegenen deutschen Kolchosen mit heranzuziehen. Diese Volkskommissariate sollten im Laufe der Jahre 1941-1942 die umgesiedelten Kolchosbauern und Kollektivbetriebe mit Vieh versorgen. Es war erlaubt, den Umsiedlern anstelle von ausgewachsenem Vieh Jungtiere mit einer Entschädigungszahlung für den Preisunterschied zwischen Alt- und Jungvieh zu übergeben.

Allen Partei- und Räteleitern Kasachstans und allen unter Punkt 1 der Anordnung erwähnten Regionen und Gebieten, in welche die Deutschen umgesiedelt werden sollten, oblag die Aufgabe, den Empfang der Umsiedler an den Abladestationen, ihre Weiterverladung an den endgültigen Siedlungsort und ihre Unterbringung in Städten und Dörfern zu organisieren. Dabei war es gestattet, die notwendige Anzahl an Kraftfahrzeugen und Pferdefuhrwerken für den Weitertransport der Umsiedler zu mobilisieren.

Verpflegung und medizinische Versorgung der umzusiedelnden Personen während der Fahrt oblagen demgemäß den Volkskommissariaten für den Handel und das Gesundheitswesen der UdSSR. Für die Durchführung aller Operationen erhielt das NKWD der UdSSR einen Vorschuss in Höhe von - 20 Millionen Rubel aus dem Reservefonds des Rates der Volkskommissare der UdSSR.

Punkt 17 der Anordnung lautete: «Die Umsiedlungsaktion ist mit dem 3. September 1941 zu beginnen und am 20. September 1941 zu beenden. Das NKWD der UdSSR hat dem Rat der Volkskommissare der UdSSR und dem Zentralkomitee der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) zum 1. September einen Plan für die Umsiedlung, Vorschläge für die technische und materielle Sicherstellung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden für die umzusiedelnden Kolchosen vorzulegen» .

Der folgende Punkt der Anordnung definiert: «Der Transport der umzusiedelnden Personen aus der deutschen Wolgarepublik und dem Gebiet Saratow ist mit der Eisenbahn durchzuführen, aus dem Gebiet Stalingrad – auf dem Wasserweg über Gurjew». Dementsprechend erhielten die Volkskommissariate für Verkehrswege, Seeflotte und Binnenschifffahrt die Aufgabe, den Transport der Umzusiedelnden im Zeitraum vom 1. September bis zum 16. Oktober durchzuführen, indem sie die Zulieferung von Waggons und Schiffen nach einem gemeinsam mit dem NKWD erstellten Zeitplan organisierten.

Abschließend werden in der Anordnung der Rat der Volkskommissare und die Umsiedlungsbehörde beim Rat der Volkskommissare der UdSSR dazu verpflichtet, dem Rat der Volkskommissare der UdSSR und dem Zentralkomitee der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) innerhalb von drei Tagen Vorschläge über die Art und Weise der Nutzung des nach der Umsiedlung der Deutschen aus dem Wolgagebiet zurückgebliebenen Besitzes zu unterbreiten - «zwecks Ansiedlung von Kolchosarbeitern, die aus dem Frontstreifen evakuiert werden sollen».

Als Anhang zur Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) vom 26. August wurden von L. Berijas Behörde «Instruktionen zur Durchführung der Umsiedlung der in der ASSR der Wolgadeutschenden sowie den Gebieten Saratow und Stalingrad lebenden Deutschen» sowie ein «Paln für die Umsiedlung der Bewohner deutscher Nationalität aus der Republik der Wolgadeutschen, den Gebieten Stalingrad und Saratow» ausgearbeitet und von den höchsten Partei- und sowjetischen Exekutiv-Organen bestätigt. Diese Dokumente, die in vielerlei Hinsicht die Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken) wiederholen, vertieften und konkretisierten sie in manchen Punkten noch.

Die Anordnung definierte insbesondere:

- dass die unmittelbare Durchführung der Operation den operativen Gruppen von Mitarbeitern des NKWD und der Miliz obliegt, die den verantwortlichen Leitern der Operation in den Bezirken (Vertreter des NKWD der UdSSR) unterstellt sind. Den operativen Gruppen werden besondere Militär-Einheiten hinzugesellt. Der Operationsleiter des Bezirks bildet aus den von ihm abbestellten Mitarbeitern operative Gruppen gemäß der Anzahl der Kolchosen und der Bevölkerung im Bezirk;
- die operativen Gruppen machen sich zeitgleich – am 30. August 1941 – an die Vorbereitungsarbeiten zur Umsiedlung (Erstellung von Umsiedler-Listen, Zusammensuchen und Packen der Sachen, Entgegennahme des zur Verwahrung bei den Vertretern der örtlichen Arbeiterräte verbleibenden Besitzes);
- die Leiter der operativen Gruppen in den Bezirken übermitteln den Vertretern der örtlichen Machtorgane, die zur Durchführung der Operation herangezogen wurden, drei Tage vor Verschickung der Umsiedler Listen der Personen, die der Umsiedlung unterliegen, damit die Umzusiedelnden gegen Unterschrift informiert werden, dass sie ausgesiedelt werden und sich für die Verschickung bereit machen sollen. Die Mitteilung soll jede Umsiedler-Familie einzeln erhalten. Jede Art von Versammlungen und kollektiven Erörterungen von Fragen im Zusammenhang mit der Umsiedlung der Personen, die auszusiedeln sind, sind verboten;
- Mitglieder von Familien, die nicht deutscher Nationalität sind, sind von der Umsiedlung nicht betroffen, dürfen aber auf Wunsch den übrigen Familienmitgliedern folgen;
- sofern einzelne Familienmitglieder, die von der Umsiedlung betroffen sind, zum Zeitpunkt der Verschickung nicht anwesend sind (sie auf Dienstreise, zur Kur usw. befinden), werden sie nach ihrer Rückkehr an den neuen Wohnort ihrer Familie gebracht;
- Familienmitglieder von Angehörigen der Roten Armee aus den Reihen der gewöhnlichen Soldaten unterliegen der Umsiedlung auf allgemeiner Grundlage. Sie sollen an den neuen Siedlungsorten Vorteile bei den wichtigsten Wirtschafts- und Haushaltsgeräten erhalten;
- in Bezug auf Mitarbeiter des NKWD deutscher Nationalität soll das Problem persönlich beim NKWD der UdSSR zur Vorlage bei den örtlichen NKWD-Behörden entschieden werden;
- den Umzusiedelnden soll vor der Abfahrt eine bestimmte Frist zum Sammeln, Packen und Verkauf des Besitzes sowie anderer Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden, die mit der Umsiedlung im Zusammenhang stehen;
- die Leiter der Operativ-Gruppen des NKWD in den Bezirken sollen einen klaren Plan für den Abtransport der Umzusiedelnden an die Verladeorte erstellen, wobei sie ihn mit dem Zeitplan für die Zulieferung der Züge und der Wassertransport-Fahrzeuge abzustimmen haben; gleichzeitig müssen jedwede Ausfallzeiten des rollenden Materials ausgeschlossen werden;
- für den Transport der umzusiedelnden Frauen und Kinder sowie die Beförderung der Sachen sind unbedingt Transportmittel der Kolchose zu nutzen (Kraftfahrzeuge, Pferde);
- alle persönlichen Sachen, die den Umzusiedelnden gehören und die in speziellen Gepäckwagen befördert werden, müssen gekennzeichnet werden. Für die Annahme und Abgabe des Gepäcks sollen spezielle verantwortliche Personen aus den Reihen der Umzusiedelnden bereitgestellt werden;
- Listen der Personen, die von der Umsiedlung betroffen sind, müssen von den Leitern der operativen Gruppen des NKWD des Bezirks in 3 Exemplaren erstellt werden: für den Zugleiter, das örtliche Exekutivkomitee der Arbeiter-Räte und einem Vertreter des NKWD;
- die Leiter der Gebietsbehörden des NKWD ernennen aus den Reihen des operativen NKWD-Personals den Zugleiter und seinen Stellvertreter – einen mittleren Kommandeur der Begleittruppen des NKWD; als operative Reserve sind für jeden Zug jeweils 22 Soldaten der Begleittruppen zu ernennen;
- an den Ladeorten der Eisenbahnstationen und Anlegestellen sollen die Unterbringung und Betreuung der Umzusiedelnden bis zum Eintreffen der Schienen- bzw. Wasserfahrzeuge organisiert werden;
- an den weiter oben angegebenen Orten sind Leiter der Ladepunkte aus den Reihen der Mitarbeiter der Transportorgane des NKWD zu ernennen, welche die Verantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung der Züge, das Verladen der Menschen und ihres Eigentums sowie die fahrplangemäße Abfahrt der Züge tragen;
- die Umzusiedelnden sollen vorab darüber informiert werden, dass sie einen Vorrat an Lebensmitteln für einen Zeitraum von 20 Tagen mitnehmen müssen. Die Verpflegung der Umzusiedelnden während der Fahrt erfolgt an speziell eingerichteten Punkten in Imbissräumen der Bahn und des Wassertransportwesens. Warmes Essen wird einmal pro Tag, heißes Wasser zweimal am Tag kostenlos ausgegeben. Die Bezahlung für die Verpflegung ist durch den Zugleiter vorzunehmen;

Die NKWD-Behörden händigen den Zugbegleitern einen Vorschuss für die Verpflegungskosten der Umzusiedelnden sowie weiteren Bedarf aus (Telegrafieren u.ä.), ausgehend von der jeweiligen Länge der Zugfahrt;

- jeder Zug muss von medizinischem Personal begleitet werden, bestehend aus: einem Arzt und zwei Krankenschwestern. Die in einem separaten Sanitätswagen tätig sind. Medikamente und notwendige Instrumente sind von den Organen des Volkskommissariats für Gesundheit zuzuteilen;
- bei Durchführung der Umsiedlungsoperation in den Städten sind, außer den oben genannten Maßnahmen, erforderlich: sorgfältige Feststellung der nschrift der umzusiedelnden Personen, Schaffung eines Plans für den Aufruf innerhalb des Bezirks, Abstimmuing des Plans mit dem Fahrplan des Zugverkehrs bzw. Des Transports auf dem Wasserweg, Versiegelung der Wohnungen der Umzusiedelnden sowie Übergabe des zurückbleibenden, nicht veräußerten Eigentums in die Verantwortung der Hausverwaltungen;
- für die zentralisierte Erfassung der Umzusiedelnden sind in den Verschickungsorten (in den Gebiets-und Regions-Hauptstädten) sowie an den Ansiedlungsorten Karteiverzeichnisse anzulegen.
Der Plan zur Umsiedlung der Bewohner des Wolgagebiets deutscher Nationalität legte in Wiederholung der Anordnung des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des Zentralkomitees der Allrussischen Kommunistischen Partei (Bolschewiken)vom 26. August fest, welche Anzahl von Menschen von wo und wohin umgesiedelt werden sollten; er definierte ferner die Regeln für die Annahme und Aufbewahrung des zurückgelassenen Besitzes, den Fahrplan für den Transport mit Zügen und Fahrzeugen des Wassertransports, die Art und Weise der Zugbegegnungen sowie der Verteilung der Umzusiedelnden an ihren neuen Wohnorten.
Somit wurde die Operation zu Deportation der Wolgadeutschen bereits vor dem 28. August 1941 exakt geplant, die ausführenden Personen auf allen Ebenen ausgewählt, ernannt und genauestens instruiert, die materielle Sicherstellung der Operation ausgearbeitet (Transport, Verpflegung während der Fahrt, Behausung am neuen Wohnort usw.), und der gesamte partei-sowjetische, administrative und polizeiliche Apparat vor Ort war für die Realisierung der Aussiedlung der Deutschen gerüstet.

3. DURCHFÜHRUNG DER DEPORTATION

Die Operation zur Aussiedlung der Deutschen aus dem Wolgagebiet begann am Tag der Veröffentlichung des Dekrets vom 28. August in den Lokal-Zeitungen und wurde sehr strikt und energisch durchgeführt. Darüber lässt sich anhand der an den Volkskommissar des Inneren L. Berija gerichteten Meldungen urteilen, die täglich von der operativen NKWD-Gruppe, die die Aussiedlung vornahm, gesandt wurden.

Unter besonders schwierige Bedingungen gerieten die Menschen, die in den ersten Zügen transportiert wurden. Sie mussten in schrecklicher Eile ihren Besitz abgeben und sich buchstäblich innerhalb von 24 Stunden – bis zum 31. August – für die Abfahrt bereit machen. Es handelte sich dabei hauptsächlich um Einwohner von Pokrowsk, Krasnij Kut, Gmelinka, Pallassowka und anderen Ortschaften, in denen es Eisenbahnstationen gab, aber auch um Bewohner der nahegelegenen Dörfer.

Die Verladung auf Züge begann am 1. September. Im weiteren Verlauf der Aktion wurde die Entfernung der Dörfer bis zu den Verladebahnhöfen bestimmt. Bewohner der nächstgelegenen Ortschaften wurden zuerst verladen. Die Beförderung zu den Verladestationen erfolgte in der Regel mit Fahrzeugen und mit von Tieren gezogenen Fuhrwerken. Sehr häufig mussten die Männer aus Mangel an Transportmitteln zu Fuß gehen. In einer ganzen Reihe von Fällen, wenn die Entfernung zu den Bahnhöfen recht groß war, machte man sich auch den Transport auf dem Wasser zunutze. So wurden beispielsweise Bewohner zahlreicher Ortschaften in den Kantonen Dobrinka und Balzer zu den Anlegestellen Nischnaja Dobrinka, Russkaja Scherbakowka, Achmat gebracht und von dort mit Schiffen und Lastkähnen zur Bahnstation Uwek (Vorstadt von Saratow) gebracht, wo man sie dann auf Züge verlud.

Am 3. September fuhren von zehn Bahnhöfen gemäß Fahrplan die ersten Züge ab. Bei der Verladung wurde für niemanden eine Ausnahme gemacht. Ehemalige partei-sowjetische leitende Mitarbeiter aller Ränge und deutscher Nationalität fuhren auf allgemeiner Grundlage in denselben Waggons wie Zivilpersonen. So befand sich zum Beispiel unter den Passagieren des ersten Zuges, der von der Bahnstation Gmelinskaja am 3. September (Zug ¹ 822) abfuhr, der ehemalige Vorsitzende des Gmelinsker Kantons-Exekutivkomitees D. Ungefug. Insgesamt wurden Deutsche aus dem Kanton Gmelin in 5 Zügen abtransportiert, wobei der letzte Zug aus Gemlinka am 8. September abfuhr. Wer, wenn nicht der Vorsitzende des Kantons-Exekutivkomitees, hätte wohl mit seiner Arbeitserfahrung und seinen Kenntnissen der Situation alle Maßnahmen zur Übergabe des Eigentums an die Kolchosen, Fortbewegungsmöglichkeiten und Verladung organisieren und durchführen können. Aber seine Dienste wurden schon nicht mehr benötigt. Ähnlich verhielte es sich in der gesamten deutschen Republik.

Alle leitenden Mitarbeiter deutscher Nationalität wurden praktisch gleich am Tag nach der Veröffentlichung des Dekrets über die Umsiedlung in den Lokalzeitungen, also am 31. August heimlich von ihren offiziellen Pflichten suspendiert. Viele verhielten sich dem gegenüber demonstrativ freiwillig. Wenn man von den höchsten Leitern der deutschen Republik, Deutschen, spricht, muss man anmerken, dass für sie in moralischer Hinsicht der Abstieg aus den Höhen der Macht keine leichte Angelegenheit war. Bei einigen von ihnen trat offenbar eine gewisse Erkenntnis ein, und vielleicht wurden ihre weiteren Taten einfach durch Kränkung bestimmt.

Was die gewöhnlichen Bürger deutscher Nationalität betrifft, so fanden sie sich trotz der Kränkung, Empörung, und der Urteile «antisowjetisch», «defätistisch» und «aufständisch», pauschal mit ihrem Schicksal ab. Laut Angaben der NKWD-Organe gab es in der ganzen deutschen Republik keine einzige Familie, welche die Umsiedlung verweigert hätte.

Im Verlauf der Aussiedlungsoperation kam es zu vereinzelten Ausfällen. Insbesondere wegen heftiger Regenfälle traf ein Teil der Umsiedler am Verladebahnhof mit Verspätung ein, daher fuhren einige Züge erst nach dem vorbestimmten Zeitpunkt ab.

Die Operation zur Aussiedlung der Deutschen war am 20. September vollzogen. An diesem Tag wurden die letzten drei Züge aus Pokrowsk und Uwek beladen und abgeschickt. Wobei einer von ihnen (Zug ¹ 815) mit einiger Verzögerung erst nach 24.00 Uhr am 20. September abfuhr. Allerdings wurde diesen in keinem der Berichte an die Hauptstadt gemeldet.

Unter den Deportierten befanden sich auch Kinder. Im Verlauf der Operation kam es zu Verlusten. An den Verlade-Bahnhöfen starben aufgrund unhygienischer Verhältnisse drei Kinder, eine weitere Person kam wegen einer Tuberkulose-Erkrankung nicht bis zum Bahnhof, sondern verstarb auf dem Weg dorthin. In derselben Zeit wurden drei Kinder geboren. Aus «prophylaktischen Gründen» wurden von den NKWD-Behörden der ASSR der Wolgadeutschen, den Gebieten Saratow und Stalingrad 349 Personen verhaftet, die man als «antisowjetische Elemente» ansah.

Ungeachtet der offiziellen Beschuldigungen gegenüber den Wolgadeutschen, den harten und gelegentlich grausamen Verhaltensweisen seitens der örtlichen Behörden gegenüber den Ausgesiedelten, bewahrte die Mehrheit der Wolga-Bewohner warme Gefühle und eine menschliche Einstellung gegenüber ihren Mitbürgern deutscher Nationalität. Daran erinnern sich bis heute viele noch lebende Wolgadeutsche sehr gut. Besonders erinnern sie sich an die mitfühlenden Worte der Nachbarn, die Tränen russischer Frauen, als diese sich von ihren deutschen Freundinnen verabschieden mussten.

BEFRAGUNG DEPORTIERTER

1. Name, Vorname, Vatersname
2. Geburtsdatum
3. Staatsbürgerschaft (Nationalität)
4. Wohnort vor der Deportation
5. Familie zum Zeitpunkt der Deportation
6. Schulbildung
7. Arbeitsplatz und berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Deportation
8. Datum der Deportation
9. Strafverbüßungsort
10. Verfolgte Familienmitglieder
11. Todestag

Ebel, Maria Davidowna

1. Geburtsdatum - 28.06.1938
2. Staatsbürgerschaft (Nationalität) - Deutsche (jetzt Staatsbürgerin der Russischen Föderation)
3. Wohnort vor der Deportation – ASSR der Wolgadeutschen
4. Familie zum Zeitpunkt der Deportation - Mutter, 3 Schwestern
5. Schulbildung - Grundschule (4 Klassen)
6. Arbeitsplatz und berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Deportation -
7. Datum der Deportation – 28. August 1941
8. Strafverbüßungsort – Krasnoturansker Bezirk, Ortschaft Komsomolskoje
9. Verfolgte Familienmitglieder -
Mutter: Graf, Emilia Christianowna (1902)
Vater: Graf, David Jegorowitsch (1899)
Töchter: Graf, Amalia Davidowna (1925). Mongolei.
Graf, Lydia Davidowna (1928)
Graf, Emma Davidowna (1934)
Graf, Ella Davidowna (1936). Ussyda.

Winokurowa, Mina Alexandrowna

1. Geburtsdatum - 31.12.1929
2. Staatsbürgerschaft (Nationalität) - Deutsche (jetzt Staatsbürgerin der Russischen Föderation)
3. Wohnort vor der Deportation – Gebiet Saratow, Ortschaft Blumenfeld
4. Familie zum Zeitpunkt der Deportation – Mutter, Bruder
5. Schulbildung – Grundschule ( 4 Klassen)
6. Arbeitsplatz und berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Deportation – Abschluss der 4. Klasse
7. Datum der Deportation - 1941
8. Strafverbüßungsort – Region Krasnojarsk, Krasnoturansker Bezirk, Ortschaft Busunowo
9. Verfolgte Familienmitglieder –
Mutter: Adolf, Maria Davidowna
Bruder: Adolf, Valentin Alexandrowitsch
10. Todestag - 19.04.2012

Miller, Viktor Iwanowitsch

1. Geburtsdatum - 16.09.1934
2. Staatsbürgerschaft (Nationalität) - Deutscher (jetzt Staatsbürger der Russischen Föderation)
3. Wohnort vor der Deportation – Gebiet Saratow, Saratowsker Bezirk, Sowchose 99.
4. Familie zum Zeitpunkt der Deportation – Mutter, 2 Schwestern
5. Schulbildung - Grundschule (4 Klassen)
6. Arbeitsplatz und berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Deportation -
7. Datum der Deportation - 1941
8. Strafverbüßungsort – Sajansker Sowchose
9. Verfolgte Familienmitglieder –
Mutter: Miller, Eva Jakowlewna (1910)
Schwestern: Miller, Jelena Iwanowna (1936)
Miller, Viktoria Iwanowna (1939)

Get, Mina Friedrichowna (Fjodorowna)

1. Geburtsdatum - 31.01. 1931
2. Staatsbürgerschaft (Nationalität) - Deutsche (jetzt Staatsbürgerin der Russischen Föderation).
3. Wohnort vor der Deportation – Ortschaft Sosnowka, Palanowsker Bezirk, Gebiet Wolgograd
4. Familie zum Zeitpunkt der Deportation – Mutter, Vater, 4 Kinder
5. Schulbildung - keine.
6. Arbeitsplatz und berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Deportation - Arbeiterin
7. Datum der Deportation - 1941
8. Strafverbüßungsort – Dorf Dmitrowka, Krasnoturansker Bezirk
9. Verfolgte Familienmitglieder –
Mutter: Miller, Maria
Vater: Miller, Fjodor
Sohn: Miller, Fjodor Fjodorowitsch
Töchter: Miller, Emma Fjodorowna und Miller, Maria Fjodorowna

SCHLUSSBEMERKUNG

Die Deportation der Deutschen, die Liquidierung der ASSR der Wolgadeutschen brachten dem Staat Verluste in Milliardenhöhe, denn zahlreiche Wirtschaften und Unternehmen waren praktisch liquidiert. In der härtesten Phase des Krieges fehlten dem Land tausende Tonnen Getreide sowie andere landwirtschaftliche und industriell hergestellte Produkte. Wirtschaft, Infrastruktur, die materielle Kultur allgemein auf dem Territorium der ASSR der Wolgadeutschen erlitten irreparable Schäden.

An den neuen Aufenthaltsorten erfüllte der Staat keine einzige der Verpflichtungen, die in den Direktiven über die Deportation dargelegt worden waren. Für den Verlust der Wohnung, des Besitzes, des Viehs usw. leistete er keinen Schadensersatz. Die deutschen Sonderumsiedler wurden einfach in fremden Gegenden der Willkür des Schicksals ausgeliefert; sie erfuhren harte materielle Entbehrungen und grausame moralische Erniedrigung.

Erst 1964, in einem geheimen Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, wurden alle Anschuldigungen gegen die Sowjetdeutschen, die sie der Unterstützung des Feindes im Jahre 1941 bezichtigten, offiziell als unbegründet anerkannt, woraufhin langsam und in inkonsequenter Weise die Wiederherstellung ihrer Bürgerrechte begann. Sie zog sich über viele Jahre hin.

Man darf niemals mit der Meinung einiggehen, dass es einen besonderen Hass gegenüber den Sowjetdeutschen seitens des Staates gegeben hat und dass man ihn des Genozids beschuldigen muss. Es war eher die zielgerichtete Politik, mit deren Hilfe die sowjetischen Führer versuchten, ihre Pläne zu realisieren, unter anderem auch das Flicken der Löcher in der Wirtschaft mit Hilfe billiger Arbeitskräfte.

Mit einem Wort, das Grundgesetz des Staates – die Konstitution der UdSSR – wurde in gröbster Weise verletzt. Gleichzeitig flammte der Krieg auf und die negative Seite der staatlichen Politik im Bereich der nationalen Beziehungen zeigte, dass in der Gesellschaft bei Weitem nicht alles so glatt lief, wie es die offizielle Staatspropaganda lange Zeit stets hervorgehoben hatte. Die Wunden, die den Völkern zugefügt wurden, können von ihnen niemals vergessen werden.

LITERATURANGABEN

1. Bruhl; W.I. Deportierte Völker in Sibirien (1935—1965). Vergleichsanalyse // Das gestrafte Volk: Verfolgungen gegen die Russland-Deutschen. — Moskau, 1999.
2. Semskow, W.N. Die Sondersiedler in der UdSSR, 1930—1960. Moskau, Verlag Wissenschaft, 2005.
3. Josef Stalin — Lawrentij Berija: «Sie müssen deportiert werden...»: Dokumente, Fakten, Kommentare / Rede, Artikel, Verfasser, Nachwort des Doktors der Geschichtswissenschaften Professor N.F. Bugaj. — Moskau, 1992.
4. Kabusan, W.M. Die deutschsprachige Bevölkerung im russischen Imperium und der UdSSR im 18. – 20. Jahrhundert (1719—1989): Historische Artikel, Forschungen. Moskau, 2003.
5. Poljan, P.M. Nicht aus freiem Willen... Geschichte und Geografie der Zwangsmigration in der UdSSR. Die Zwangsmigrationen in den Jahren des Zweiten Weltkriegs und nach seiner Beendigung (1939—1953).
6. Tschebykina, T. Die Deportation der deutschen Bevölkerung aus dem europäischen Teil der UdSSR nach West-Sibirien (1941—1945)


Zum Seitenanfang